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Neue Unterhaltstabelle ab 01.08.2015

Die neue Unterhaltstabelle zur Zahlung von Kindesunterhalt für den Zeitraum ab 01.08.2015 ist nunmehr veröffentlicht. Einsehbar unter folgendem Link:

http://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2015-08.pdf

Jeder Unterhaltsschuldner muss ab August seine Zahlungen an den Unterhaltsberechtigten danach anpassen, soweit er nach einem dynamischen Titel (konkreter Prozentsatz) zur Zahlung verpflichtet ist. Beruht seine Unterhaltsverpflichtung auf einem statischen Titel (konkreter Zahlbetrag), muss er die Unterhaltszahlungen nicht automatisch erhöhen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2015 das rückwirkend erhöhte Kindergeld nicht mit angerechnet wird, sollte in Zweifelsfragen zur Unterhaltszahlung immer ein Fachanwalt für Familienrecht zu Rate gezogen werden.



Eingestellt am 30.07.2015 von B.Schubert
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