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Umgangsrecht und Besuchskosten

Aufwendungen des nichtsorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind sind steuerrechtlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof im September 2007 getroffen. Derartige Kosten werden der allgemeinen Lebensführung zugeordnet.


Eingestellt am 11.01.2008 von B.Schubert
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