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Zeit für heimlichen Vaterschaftstest endlich vorbei!

Der Bundestag hat das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren beschlossen. Damit ist der Gesetzgeber der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Februar 2007, ein einfaches Gerichtsverfahren für rechtliche Väter zu schaffen, die an ihrer biologischen Vaterschaft zweifeln, gefolgt.

Ab April haben nunmehr Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Vaterschaft. Die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen. Gleichzeitig müssen sie die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Die Einwilligung der Betroffenen kann gerichtlich ersetzt werden.

Fristen sind für dieses Verfahren nicht vorgesehen. Lediglich eine Schutzvorschrift zugunsten der minderjährigen Kinder wurde in die Regelung mit aufgenommen. Das Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Bei Wegfall der Gefährdungsmomente kann der Antragsteller das Verfahren wieder fortsetzen.

Die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft ist durch das Verfahren zur Klärung der Vaterschaft gehemmt.


Eingestellt am 28.03.2008 von B.Schubert
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