Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht - Bettina Schubert
Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie 1995, nachdem sie ihr Referendariat beim Landgericht Chemnitz mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Zuvor war sie Justitiar und juristische Mitarbeiterin in der unternehmerischen Praxis.
Bereits seit 1999 ist sie als Fachanwältin für Familienrecht tätig. Im August 2022 wurde ihr der Fachanwaltstitel Erbrecht aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kentnisse und praktischen Erfahrungen verliehen.
Sie ist verheiratet und hat ein Kind.
Bettina Schubert ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Ihr wurde die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein und das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer erteilt.