<< Sorgerecht - Wechselmodell sorgfältig... Rechtsanwältin beraten | Reicht ein Scheidungsanwalt im Verfahren... für beide Ehegatten? >> |
Keine Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerecht bei erheblichen Konfliktpotential der Eltern
Soweit Eltern keine Einigung in Angelegenheiten, die für die Kinder von erheblicher Bedeutung sind, erzielen können, ist die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge angezeigt. Dabei spielt es für das Gericht die größte Rolle, ob erhebliche Kommunikations- und Kooperationsprobleme der Eltern bestehen.
Eingestellt am 20.11.2007 von B.Schubert , letzte Änderung: 20.11.2007
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.