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Reicht ein Scheidungsanwalt im Verfahren für beide Ehegatten?

Häufig wird in den Medien publiziert, dass Ehegatten mit nur einem Anwalt ein Scheidungsverfahren durchführen können. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass der Anwalt immer nur Parteivertreter eines Ehegatten sein kann. Möglich ist es jedoch, dass eine Partei einen Rechtsanwalt mit der Einreichung und Stellung des Scheidungsantrages bei Gericht beauftragt und zwischen den Parteien eine Vereinbarung über die gemeinsame Kostentragung der Anwaltskosten getroffen wird.


Eingestellt am 20.11.2007 von B.Schubert , letzte Änderung: 20.11.2007
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