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Sorgerecht - Wechselmodell sorgfältig mit Rechtsanwältin beraten
Ein zwischen den Eltern vereinbartes Wechselmodell bei gemeinsamen Sorgerecht kann bei nicht genauer Ausgestaltung zu Problemen führen. Wird die Betreuungszeit nicht hälftig auf die Eltern aufgeteilt, so verschiebt sich die Unterhaltspflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt darauf ab, welcher Elternteil die Hauptverantwortung der Betreuung trägt. Dabei spielt der zeitliche Umfang der Betreuung die entscheidende Bedeutung. So hat der BGH das Vorliegen eines Wechselmodells nicht angenommen, wenn der zeitliche Anteil der Betreuung 36 % zu 64 % betrage.
Eingestellt am 20.11.2007 von B.Schubert , letzte Änderung: 20.11.2007
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