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höherer Kindesunterhalt ab Januar 2010
Der Bundesrat hat es am 18.12.2009 möglich gemacht, dass ab Januar 2010 der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder steigt. Hintergrund ist, dass der steuerliche Kinderfreibetrag von 6024 € auf 7008 € pro Kind angehoben wird. Damit erhöht sich auch der gesetzliche Mindestunterhalt wie folgt:
von 281 € auf 317 € Altersstufe 0 - 5 Jahre
von 322 € auf 364 € Altersstufe 6 - 11 Jahre
von 377 € auf 426 € Altersstufe 12 - 17 Jahre.
Die gleichzeitige Erhöhung des Kindergeldes um 20 € führt damit zu Unterhaltszahlbeträgen in der
1. Stufe von 225 €
2. Stufe von 272 €
3. Stufe von 334 €.
Diese neuen Unterhaltssätze müssen für alle Zahlungen ab Januar 2010 berücksichtigt werden. Sollte der Zahlungsverpflichtete den Unterhalt also mit dem Hinweis auf das erhöhte Kindergeld kürzen, muss dieser auf seine höhere Unterhaltsverpflichtung hingewiesen werden.
Eingestellt am 22.12.2009 von B.Schubert
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