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Änderung der Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden zum 01.01.2019

neuer Kindesunterhalt ab Januar 2019
Das Oberlandesgericht Dresden hat seine Unterhaltstabelle für die Zahlung von Kindesunterhalt zum Januar 2019 angepasst. Das bedeutet für alle Unterhaltsberechtigten, dass ein höherer Unterhalt geschuldet ist. Alle Unterhaltspflichtigen müssen sich auf höhere Unterhaltszahlungen einstellen.

Wie sieht die konkrete Erhöhung aus?
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder bis zum 5. Lebensjahr erhöht sich um 6 €, für Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 7 € und für Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr um 9 €. Die Änderungen in den weiteren Einkommensgruppen entnehmen Sie bitte der Tabelle unter nachfolgendem Link:

https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2370.htm

An den Einkommensstufen, den Unterhaltsbeträgen für volljährige Kinder und dem bislang bestehenden Selbstbehalten der Unterhaltspflichtigen ändert sich nichts.


Was ist zu tun?

Alle Unterhaltsberechtigten, die einen dynamischen Unterhaltstitel haben, sollten darauf achten, dass der Unterhaltsschuldner tatsächlich den höheren Unterhalt entsprechend der jeweils gültigen Tabelle ab Januar 2019 zahlt. Erfolgt keine Anpassung der Unterhaltszahlungen durch den Schuldner, kann aus dem Unterhaltstitel vollstreckt werden.

Alle Unterhaltsschuldner, die Unterhalt nach einem dynamischen Unterhaltstitel zahlen, haben diesen unaufgefordert auf die neuen Unterhaltsbeträge ab Januar 2019 anzupassen.

Soweit kein Unterhaltstitel existiert oder nur ein festgesetzter Unterhaltsbetrag bislang geschuldet ist, sollte eine Überprüfung stattfinden. Für die Unterhaltsberechtigten kann das Jugendamt kostenfrei eine solche Berechnung vornehmen. Kindesunterhaltsschuldner steht dieser Weg nicht offen.


In allen Fragen zur Berechnung von Unterhalt und Anpassung von Unterhaltstiteln stehen wir Ihnen, als Fachanwältinnen für Familienrecht in Chemnitz, mit unserem Rat zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Eingestellt am 20.12.2018 von B.Schubert
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