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Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter wegen Unterhaltsregress

Der BGH hat am 09.11.2011 (XII ZR 136/09 )entschieden, dass dem Scheinvater ein Auskunftsrecht zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegen die Kindesmutter zusteht. Voraussetzung ist, dass ein Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung erfolgreich war. Die Kindesmutter ist danach verpflichtet dem Scheinvater mitzuteilen, mit wem sie in der gesetzlichen Empfängniszeit Verkehr hatte.

Eingestellt am 05.01.2012 von B.Schubert
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